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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für die Nutzung der Ferienwohnungen "Ringelnatz & Lichtwer", Theodor-Körner-Straße 4 in 04808 Wurzen - gültig ab 15.01.2020

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch den Vermieter. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherberungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters in Textform und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden, wobei § 540 Abs. 1 Satz BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

  • Vertragsabschluss
    1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrages des Gastes durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
    2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  • Leistungen, Preise, Zahlung
    1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen
    2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
    3. Als Mietpreis gilt der im Buchungsformular vereinbarte Endpreis. Im Mietpreis sind die Miete und alle Nebenkosten, Bettwäsche, wöchentliche Reinigung und Wäschewechsel enthalten. Der gesamte Mietpreis ist bei Ankunft vor Bezug der Ferienwohnung in bar, mittels EC- oder Kreditkarte oder -nach Vereinbarung- vor Anreise auf das genannte Konto zu entrichten.
    4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes.
    5. Die Preise können vom Vermieter geändert werden, wenn der Gast nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung des Vermieters oder Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
    6. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Aufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden.
    7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    8. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch am Abreisetag ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 6% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 10,00 an den Vermieter zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    9. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen und rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.
  • Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung / Umbestellung / Ersatzmieter)
    1. Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung oder Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt/ Umbuchung/ Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) eingeht. Bei einem Rücktritt wird eine Rücktrittspauschale berechnet, die (soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird) in Prozent wie folgt berechnet wird:
      - Absagen bis 14 Tage vor Anreisedatum sind kostenfrei
      - Absagen ab 14 Tage vor Anreisedatum 100 % des vereinbarten Mietpreises
      - bei Nichtantritt – 100% des vereinbarten Mietpreises.
    2. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten.
    3. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen, Ausnahmen sind nach Vereinbarung möglich.
    4. Umbuchungen (Ändern des Termins) sind bis 14 Tage vor Reisebeginn kostenfrei möglich. Spätere Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
  • Rücktritt des Vermieters
    1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurden sein, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters nicht zur festen Buchung im Rahmen einer vom Vermieter festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag ein Beherbergungsvertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte, kostenlose Stornierung außer Kraft gesetzt wird.
    2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß II Nr.6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls 
      • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
      • Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes, zu dessen Namen oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden,
      • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienwohnungen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist,
      • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist.
       
    4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
    5. Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2 und 3 ein Schadenersatzanspruch vom Vermieter gegen den Gast entstehen, so kann der Vermieter den Anspruch pauschalisieren. Klausel III Nr.4 Satz 2 gilt in diesem Fall entsprechend. Dem Gast bleibt in diesen Fällen der Nachweis möglich, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
  • An- und Abreise
    1. Gebuchte Räume stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 21:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt direkt in der Ferienwohnung oder nach Vereinbarung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    2. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für eine zusätzliche Nutzung der Ferienwohnungen bis 15:00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100 %. Muss der Vermieter die folgenden Gäste wegen der verspäteten Räumung in anderen Hotels unterbringen, trägt der Gast sämtliche hierfür anfallenden Kosten. Dem Gast steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
    3. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen. Der Kühlschrank muss ausgeräumt sein.
    4. Mit Zustimmung des Vermieters kann der Zeitpunkt der An- und Abreise verlegt werden.
  • Ferienwohnung
    1. Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen (spätestens jedoch nach 3 Tagen). Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr gelten gemacht werden. Mängel werden in der Regel sofort beseitigt.
    2. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
    3. Sollte es zu Schäden in der Ferienwohnung kommen, ist unverzüglich der Vermieter zu informieren. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Flecken auf dem Fußboden, Schäden am Mobiliar. Der Mieter hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Transponder oder Schlüssel (Schließanlage).
    4. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, Name der Versicherung sowie die Versicherungsnummer mitzuteilen.
    5. Der Vermieter ist berechtigt, die Ferienwohnung bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Überprüfung des vertragsgemäßen Gebrauchs zu betreten.
    6. Die Benutzung der Wege zur Ferienwohnung, dies schließt sowohl die Außenanlage als auch Treppenhaus ein, erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Nutzungsumfang
    1. Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
    2. Tiere dürfen nur nach Vereinbarung mitgebracht werden. Alle Ferienwohnungen sind ausschließlich Nichtraucherwohnungen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 100,00 zu verlangen. Ausfallkosten für Anschlussbuchungen, Beschaffung von alternativen Räumlichkeiten, Mehraufwendungen, etc. werden gesondert berechnet und sind bei Abreise fällig. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
    3. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen „Ringelnatz & Lichtwer“ sowie der Hausordnung - soweit eine solche zum Mietobjekt gehört - einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung. Bei Verstößen gegen die AGB ́s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
  • Besondere Bestimmungen zur Unterbringung von Auszubildenden
    1. Zimmer, Sauberkeit und Ordnung:
      Die Einrichtungsgegenstände im Zimmer sowie in den Aufenthalts- und Nebenräumen sind pfleglich zu behandeln. Für die Reinigung der Zimmer und die tägliche Leerung der Mülleimer sind die Auszubildenden während des Aufenthalts selbst verantwortlich. Besen und Reinigungsmittel werden bereitgestellt.
      Ferner ist hinsichtlich Ordnung und Sauberkeit folgendes zu beachten:
      • Wäschestücke dürfen nicht aus den Fenstern gehängt werden.
      • Lebensmittel dürfen nicht unverpackt in den Schränken verstaut werden und nicht zur Kühlung auf die Außenfenstersimse gestellt werden.

      Nachtruhe ist von 22:00-7:00 Uhr und unbedingt einzuhalten. Nach 22:00 Uhr gilt auf den Fluren und in den Zimmern das Gebot der Zimmerlautstärke. Balkone sind ab 22:00 Uhr nicht mehr zu benutzen. Partys sind generell nicht erlaubt.
    2. Alkohol- und Drogenverbot:
      In den Ferienwohnungen besteht für Auszubildende ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist ebenso untersagt wie das Lagern von leeren alkoholischen Behältern in den Zimmern. Dasselbe gilt für den Besitz und Konsum von Drogen jeglicher Art. Erkennbar unter Alkoholeinfluss oder Drogen stehende BewohnerInnen drohen Konsequenzen wegen Verstoßes gegen die Hausordnung.
    3. Rauch- und Feuerverbot, Waffenverbot:
      In den Ferienwohnungen gilt ein striktes Rauchverbot. Ausgenommen hiervon sind die Balkone. Shishas, Bongs und andere Rauchutensilien sind nicht gestattet. In den Ferienwohnungen ebenfalls untersagt ist jegliche Form von offenem Feuer, bspw. in Form von Kerzen. Außerdem ist der Besitz von Waffen jeglicher Art strengstens untersagt.
    4. Verstöße:
      Verstöße gegen die o.g. Punkte ziehen in der Regel eine mündliche Ermahnung, eine schriftliche Abmahnung oder eine Beendigung des Mietverhältnisses nach sich. Schriftliche Abmahnungen und Kündigungen des Mietverhältnisses werden der Schule, dem Ausbildungsbetrieb und (bei Minderjährigen) den gesetzlichen Vertretern mitgeteilt.
  • Haftung des Vermieters, Verjährung
    1. Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
    2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Grundstück des Vermieters für PKW, Krad, Fahrrad auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Vermieters.
    3. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter beträgt sechs Monate, soweit der Vermieter nicht wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.
  • Schlussbestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Wohnsitz des Vermieters in 04808 Wurzen.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Grimma. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Ferienwohnung.
    4. Es gilt deutsches Recht.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Vermieter: „Ringelnatz & Lichtwer“ Ferienwohnungen Wurzen, Inhaber Holger Kühne | Theodor-Körner-Straße 4 | 04808 Wurzen | Tel. 0163 8204731 | www.fewo-wurzen.de | info@fewo-wurzen.de

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